Von dem Wald und den Wildhuben berichtet eine ältere
Aufzeichnung der Rechte des Erzbischofs im Wald Spurkenberg im
gleichen Buch ausführlich. Sie beschreibt dessen Grenzen an Lahn,
Gelbach, Eisbach, den Westwänden der Kirchen von Meudt und
Helferskirchen und von dort bachabwärts, an Sayn und Rhein bis
wieder zur Lahn. Dieser Wald Spurkenberg war mit dem Jagdrecht
ursprünglich ein Königswald. Er gehörte wohl zum Königshof
Koblenz, wie der Reichsforst Dreieich zum Königshof Frankfurt, in
dem es 1338 noch 30 bis 32 solcher Wildhuben gab.
Die Erzbischöfe hatten keine Urkunde vom Erwerb dieses Waldes. Er
wurde wahrscheinlich mit dem Königshof Koblenz 1018 von Kaiser
Heinrich II. dem Erzbischof Poppo geschenkt. In jene Zeit geht wohl
die Regelung zurück, dass die Forststrafen aus dem Wald in den Hof
Eschelbach zu liefern waren, den Erzbischof Liudolf von Trier
994/1008 von der Äbtissin Mathilde von Essen, einer Enkelin des
Konradiners Herzog Hermann von Schwaben, des Herren der Burg
Humbach-Montabaur (f 949), eingetauscht hatte. Den Haupthof im
Wald zu Humbach-Montabaur hat Erzbischof Poppo (1016-1047) erst
etwas später mit großem Schaden für seine Güter wohl von Erben
der Konradiner erworben.
Nach jener älteren Aufzeichnung standen im 12. Jahrhundert dem
Erzbischof und seinen Vögten, seinen weltlichen Vertretern, den
Herren von Isenburg und den Grafen von Nassau, allein Jagd und
Fischfang im Wald zu. Mit vielen Einzelheiten wird der Schutz des
Wildes, der Fische und Vögel beschrieben, die von den Förstern
überwacht werden sollten. Es wird damals nur ein Kammerforst des
Erzbischofs genannt. Es waren auch erst vier Försterhuben, davon
nur erst eine in "Elewartin"\ neben der dort vor 1211/14 die zweite
eingerichtet wurde. Mit Rat der Vögte vergab der Erzbischof die
Hüben den Förstern, die bei Dienstvergehen, wie etwa
eigenmächtigem Wild- und Fischfang, ihr Lehen verlieren sollten.
Zweimal im Jahr sollte im Wald Spurkenberg ein Förster den Vogt mit
einem Ritter und deren Knechten, einem Jäger und zwei
Fußknechten, 12 Hunden und einem Leithund mit Essen abends,
morgens und mittags versorgen. Mit zwei Hunden sollte der Förster
diese zur Hetzjagd auf den Hirsch bis zum Anstand (ad wartam) im
Sinn der Jägersprache begleiten und, wenn der Hirsch kommt,
diesen mit allen Hunden verfolgen und hetzen.
Das hier benutzte mittelhochdeutsche Wort "warte", dieser Anstand,
der Platz von dem aus gespäht und gelauert wird, hat sich im
Ortsnamen erhalten. Als in der Zeit der Karolinger oder bereits der
Merowinger das erste Forsthaus hier entstand, jagte man hier nicht
nur den Hirsch, sondern noch den Elch, woran sich die Erinnerung
im Ortsnamen erhielt. Unwahrscheinlich ist eine Deutung ohne
Bezug auf die Anfänge als Forsthof des Waldes Spurkenberg von
"ward", einer vor allem im Friesischen gebräuchlichen Bezeichnung
für einen erhöhten Wohnplatz9. Auch beim althochdeutschen
"warta" hat man bisher10 nur an Befestigungen und Anlagen der
Landessicherung, nicht an solche für die Jagd, gedacht. Das
Nibelungenlied kennt noch im weiteren rheinischen Raum die Jagd auf
den Wisent, den Elch und den "grimmen" Scheich. Dem Bischof von
Utrecht bestätigte Kaiser Otto I. noch 943 das Recht, in seinem
Wildbann auf Hirsche, Bären und solche Tiere zu jagen, die man in
deutscher Sprache (teunonica lingua) "elo" oder "scelo" nannte. Das
war neben dem Elch, dem Elchbullen, auch der Wildhengst".
Die Namensformen des Ortsnamens lassen erkennen, wie sich die
Erinnerung an die Herkunft im Laufe der Zeit verlor, wie einige Belege
es erkennen lassen. 1211/14 elewartin, "elewarthin", "Elewar-tin"\ 1233
"Elewarthe", um 1260 "Elwarten", 1326 "Eylewart, Eylwart", 1332 im
Dorf (in villa) "Elewarten", 1362 "in inferiori" (in Nieder-) "Ele-warten'.
um 1385 "Elwert", 1387 "in inferiori Elewart', 1427/30 "Nederen
eelfart', 1436 Dörfer "Obern- und Nyddern Elwart", 1468 beide Dörfer
"Elffarten", 1499 "Nederen Elwert", 1503"Nydern Elfart", 1540 "Ilbert",
1548 "Niedern Eibort", 1550 "Neder llffert", 1589 "Niedern Elbardt",
1625 "Nider Elbert", 1652 "Nidern Eilborth", 1653 "Nidern Eibort", 1694
Nidern Elberth", 1724 "Nieder Elbert", 1786 "Niederelbert".
Die 1211/14 genannten beiden Wildhuben (wilthubin) und die im 12.
Jahrhundert erwähnte Försterhube in Elbert waren Höfe in
Niederelbert. Im Streit mit Kurtrier um Jagdrechte der Grafen von
Katzeneinbogen und der Grafen von Nassau im Spurkenwald werden
1476 mehrfach Zeugen verhört, die diesen Grafen noch das Jagdrecht
bis zur Schöffenpforte zu Montabaur zusprechen. Am 2. Januar 1476
sagten dazu auch Henne von Daubach (Duppach), Henne Henckes,
Henne Dommeß und Heyntze Hartgeß aus. Diese vier Männer
wohnten in Niederelbert auf Hofreiten und Gütern, die "Wylt-hoben"
hießen und verpflichtet waren, Jägern und Hunden Unterkunft und
Verpflegung zu geben, wenn diese Grafen im Spurkenwald jagten oder
jagen ließen. Diese Verpflichtung war wohl mit einem Malter
Grafenhafer (grebenhaber) abgelöst, das Kurtrier 1579/82 von seiner
Hälfte der Einkünfte von den Hüben oder Hofgütern in Niederelbert
abgezogen wurde", da es sonst im Banne Montabaur längst keine
Abgaben mehr an einen Grafen als Landesherren gab.
Bei Elbert wird 1233 ein Wald "Paffenholz" genannt'. Der Trierer
Erzbischof Dietrich von Wied bestätigte damals einen Vergleich
zwischen dem Propst des Stifts St. Florin in Koblenz und dem Kapitel
seiner Kirche. Nach langem Streit überließ der Propst seinen
Mitbrüdern die Nutzung dieses Waldes, indem er sich und seinen
Nachfolgern den Neurodzehnten von jetzigen und zukünftigen
Rodungen in diesem Wald vorbehielt. Das Kapitel sollte den Nutzen
des Waldes behalten und für den Erwerb von Eigengut sich bewahren.
von Hellmuth Gensicke